Öffnungszeiten
Montag bis Samstag
07.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Sonn- und Feiertag
09.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Sonderöffnungszeiten werden an den Einfahrten und an der Kassenzentrale bekannt gegeben.
Bei geschlossenem Parkhaus können in dringenden Fällen Kraftfahrzeuge gegen eine Sondergebühr von 10,00 € zuzüglich Zahlung des Tages-höchstsatzes von z. Zt. 15,00 € als Parkentgelt (es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer nach) abgeholt werden. Hinweise auf diesen Notdienst sind dem Aushang am Kassenschalter zu entnehmen.

